Niclas Herbst, MdEP: „Die Anpassung der GAP-Regeln sorgt bei den Bauern in Schleswig-Holstein für mehr Klarheit.“

25.04.2024

Straßburg / Kiel, 24. April 2024 – Das Europäische Parlament hat heute für die Anpassungen der Konditionalitätsanforderungen für die Mitgliedstaaten in der GAP gestimmt. Dazu erklärt Niclas Herbst, Spitzenkandidat der CDU Schleswig-Holstein zur Europawahl und Stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsauschusses des Europäischen Parlaments:

„Wir wollen eine Landwirtschaft, die uns zuverlässig und nachhaltig mit regionalen Lebensmitteln und Produkten versorgt. Dafür braucht unsere Landwirtschaft auch den Abbau unverhältnismäßiger Regulierungen. Die Anpassung der GAP-Regeln sorgt bei den Bauern in Schleswig-Holstein für mehr Klarheit. Das heutige Votum des Europaparlaments ist ein deutliches Zeichen für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein, Deutschland und Europa: Unsere Landwirtinnen und Landwirte sollen GAP-Unterstützungen deutlich unkomplizierter erhalten. Rat und Parlament müssen sich nun im Gesetzgebungsverfahren einigen und dem Parlamentsbeschluss folgen.“

 

Hintergrund:

Der Vorschlag der Kommission folgt Forderungen, welche die EVP und die CDU/CSU-Gruppe in der EVP-Fraktion seit Monaten in Richtung Europäischer Kommission angebracht hatte und auch mehrere große Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Landwirtschaftsrates geäußert hatten. Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand" bedeutet. Diese Vorhaben will die Kommission nun lockern, weil sie die Landwirtinnen und Landwirte in der praktischen Umsetzung vor enorme bürokratische und praktische Herausforderungen gestellt haben. Mit der heutigen Entscheidung haben die Mitgliedstaaten in der EU nun die Möglichkeit, ihre Landwirtinnen und Landwirte von diesen Verpflichtungen zu befreien und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten. Das ganze Vorschlagspaket muss noch in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren bestätigt werden.